Öffentlicher Gesundheitsdienst
Öffentlicher Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in der Sozialpädiatrie
Sozialpädiatrische Herausforderungen bestehen im gesamten Spektrum zwischen individueller Krankheit und öffentlicher Gesundheit.
Bundesweit ist der Öffentliche Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) auf Ebene der Länder und Kommunen organisiert. Seine Aufgaben sind in den jeweiligen Gesundheitsdienstgesetzen der Bundesländer beschrieben. Diese umfassen in unterschiedlicher länderspezifischer Schwerpunktsetzung zum einen zentrale Überwachungs- und Koordinationsaufgaben und zum anderen gemeinwesenbezogene Aufgaben der kommunalen Gesundheitsversorgung und –fürsorge wie:
- Schulgesundheitspflege (Schuleingangsuntersuchungen; schulärztliche Betreuung von Schülern am „Arbeitsplatz Schule“ etc.)
- Sozialpädiatrische Begutachtungen von Kindern und Jugendlichen für örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger, Jugendhilfe, Bildungsbereich etc.
- Identifikation von Kindern und Jugendlichen, die infolge sozialer Benachteiligung oder Bildungsferne der Eltern unzureichenden Zugang zum gesundheitlichen Regelversorgungssystem haben
- Kooperative Mitwirkung bei Maßnahmen des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen in der Kommune
- Sozialkompensatorische Maßnahmen für diese und andere Zielgruppen
- Monitoring der Durchimpfungsraten von Kindern und Jugendlichen; Anstoß von bzw. Beteiligung oder Durchführung von Maßnahmen zum Schließen von Impflücken
- Ausbruchsmanagement von Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen (zusammen mit der jeweiligen Infektionsschutzabteilung im Gesundheitsamt)
- Gesundheitsberichterstattung und Monitoring der Kindergesundheit; Identifizierung von gesundheitsabträglichen, aber auch –förderlichen Lebensumständen; Expertise für die Entwicklung von kommunalen und landesweiten Handlungsempfehlungen
- Initiierung, Koordination und Beteiligung an Maßnahmen der Verhältnis- und Verhaltensprävention auf kommunaler Ebene; Aufbau und Pflege von Netzwerkstrukturen
- Beratung von Entscheidungsträgern auf kommunaler Ebene, die auf Lebensbereiche der Kinder ausgerichtet sind; Gesundheitsplanung im Sozialraumbezug.
In den letzten Jahren haben Aufgaben an Umfang und Bedeutung zugenommen, die in Zusammenhang mit Frühen Hilfen in der Kommune sowie mit der Inklusion chronisch kranker oder entwicklungsbeeinträchtigter Kinder in allgemeine Schulen stehen. Weiterhin richten Jugendhilfeträger und Fachberater:innen zunehmend Fragen und Erwartungen an den KJGD, um den besonderen (gesundheitlichen) Bedürfnissen der sehr jungen Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen gerecht zu werden.
Nicht überall werden die genannten Aufgabenbereiche flächendeckend oder in vergleichbarem Umfang erfüllt, sondern es werden je nach regionaler Bedarfslage und politischer Prioritätensetzung Schwerpunkte gesetzt.
Durch diese Nähe zur Kommunalpolitik, aber auch durch die zur kommunalen Verwaltung – ganz besonders zur Jugend-, Sozial- und Eingliederungshilfe – haben die KJGDs die Chance, sozialpädiatrischen Bedürfnissen im kommunalen Handeln Gewicht zu verschaffen. Als „Mandatsträger im öffentlichen Auftrag“ haben die Fachkräfte aus den KJGDs Zugang zu den Kindergemeinschaftseinrichtungen. Es ist ihre Aufgabe, die Lücke zwischen pädagogischen und medizinischen Ansätzen zu schließen und pädiatrische Expertise sowohl im individuellen Kontext als auch in der Lebenswelt der Kinder systembezogen sicherzustellen.
Die im KJGD organisierte „gemeinwesenbezogene Sozialpädiatrie“ findet sich in der DGSPJ gut vertreten. Zur Bearbeitung spezifischer Fragestellungen hat die Gesellschaft den Fachausschuss „Öffentlicher Kinder- und Jugendgesundheitsdienst“ eingerichtet. Die aktuelle Sprecherin ist Dr. med. Ulrike Horacek (Kontakt über die Geschäftsstelle).